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Leistungen

Krebsvorsorgeuntersuchung

Dies sollten Sie sich wert sein!

Nutzen Sie die Möglichkeit der jährlichen Vorsorgeuntersuchung beim Facharzt für Frauenheilkunde!

Die Vorsorgeuntersuchungen dienen zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

Die gynäkologische Krebsvorsorge, die der Gesetzgeber vorsieht, beinhaltet ab dem 20. Lebensjahr eine jährliche Tastuntersuchung der weiblichen Genitale (Scheide, Gebärmutter, Eierstöcke, der Brust ab dem 30. Lebensjahr), eine Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals zur zytologischen Untersuchung (20.- 34. Lebensjahr) und ab dem 35. Lebensjahr eine Alternative zur jährlichen Abstrichentnahme in Form einer Kombinationsuntersuchung. Diese Untersuchung beinhaltet die zytologische Untersuchung und wird durch die Untersuchung auf Humane Papilloma Viren ergänzt. Sind beide Untersuchungsergebnisse unauffällig, so wird eine gynäkologische Inspektions- und Tastuntersuchung jährlich und die kombinierte Laboruntersuchung alle 3 Jahre ab dem 35. Lebensjahr von der Krankenkasse erstattet.

Voraussetzung zur Durchführung der zytologischen Untersuchung ist das Vorhandensein des Gebärmutterhalses.
Frauen, die keinen Gebärmutterhals mehr besitzen, z.B. nach kompletter Entfernung der Gebärmutter, erhalten seit dem 01.01.2020 keine Kostenübernahme der zytologischen Untersuchung (z.B. vom Scheidenende).
Sie haben aber weiterhin einen Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Inspektions- und Tastuntersuchung der noch vorhandenen Organe des weiblichen Genitale.

Zusammenfassend übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen folgende Früherkennungsuntersuchungen bei der Frau:

Ab dem 20. Lebensjahr:
Jährliche Tastuntersuchung der weiblichen Genitale (Scheide, Gebärmutter, Eierstöcke) und zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs die Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals und die dazugehörige zytologische Untersuchung.

Ab dem 20.- 25. Lebensjahr:
Die jährliche Untersuchung zum Ausschluss einer Chlamydieninfektion.

Ab dem 30. Lebensjahr:
Jährliche Untersuchung der Brüste zur Früherkennung von Brustkrebs durch das Abtasten der Brüste und der Achselhöhlen.

Ab dem 35. Lebensjahr zwei Alternativen:
Jährliche gynäkologische Untersuchung (Inspektion und Palpation der weiblichen Genitale s.o.) und alle 3 Jahre Kombitest (zytologische Untersuchung und HPV Test s. o.)

Oder:

Jährliche gynäkologische Untersuchung (Inspektion und Palpation der weiblichen Genitale s.o.) und alleinige zytologische Untersuchung wie bis zum 34. Lebensjahr.

Ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr:
Mammographiescreening zur Früherkennung von Brustkrebs.

Ab dem 50.- 54. Lebensjahr:
Jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs durch rektale Tastuntersuchung und den immunologischen Stuhltest auf nicht sichtbares Blut.

Ab dem 55. Lebensjahr:
Alternativ zum immunologischen Stuhltest ( alle 2 Jahre) die Darmspiegelung (zweimalig im Abstand von 10 Jahren).

Ergänzende Vorsorgeuntersuchungen
Möchten Sie darüber hinaus weitere Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, so sprechen Sie uns an.
Hierzu zählen:

  • Ergänzende Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter, der Eierstöcke und der Brust
  • Immunologischer Blasenkrebsfrüherkennungstest
  • HPV Test
  • ThinPrep- Abstrich
  • HIV Test
  • Hormonbestimmungen
  • Knochendichtemessung

Diese Untersuchungen können im Individualfall das Vorsorgeprogramm ergänzen und gegebenenfalls eine höhere Sicherheit bieten.

Falls Sie eine dieser Leistungen wünschen, sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie selbstverständlich individuell über den etwaigen Nutzen, aber auch die mögliche Sinnwidrigkeit dieser Untersuchungen.

Entscheiden Sie sich für eine dieser Möglichkeiten, führen wir diese Untersuchungen in der Praxis durch. Diese Leistungen sind von Ihnen selbst zu tragen und werden entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Sie werden nach § 12 SGB V nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.