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Leistungen

Ultraschalluntersuchungen

Neben einer qualifizierten Ausbildung des Untersuchers spielt bei Ultraschalluntersuchungen die Qualität des Ultraschallgerätes eine bedeutende Rolle.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen beides:
Entsprechende Qualifikation der Ärztin durch berufliche Ausbildung und Tätigkeit, kontinuierliche Fort- und Weiterbildung und die Nutzung hochauflösender Ultraschallgeräte.

Vaginalultraschall
Mit einer Ultraschallsonde, die in die Scheide eingeführt wird, können organnah Gebärmutter, Eierstöcke, Eileiter, ein Teil des Darmes und die Blase bildlich dargestellt werden. Diese Untersuchung dient zur Früherkennung von gutartigen oder bösartigen Erkrankungen, wie auch zur Feststellung einer Schwangerschaft und der Lagekontrolle der Spirale.
Abdominal- /Bauchultraschall
Mit einer Ultraschallsonde, die über die Bauchdecke geführt wird, werden die Bauchorgane, die Niere und die ableitenden Harnwege bildlich dargestellt. Kann kein Vaginalultraschall durchgeführt werden, z. B. bei jungen Mädchen oder bei bestimmten Erkrankungen und Fragestellungen, dient diese Untersuchungsmethode auch zur Abbildung der Gebärmutter, der Eierstöcke, der Blase und des Darmes.
Brustultraschall
Die Ultraschalluntersuchung der Brust ist eine wichtige ergänzende Untersuchung der Brustdrüse und der weiblichen Achselhöhle im Rahmen der Brustkrebsvorsorge und -nachsorge. Mittels einer Ultraschallsonde werden die gesamte Brustdrüse und die Achselhöhle bildlich dargestellt.
Ultraschall in der Schwangerschaft
Allgemein erfolgt die erste Ultraschalluntersuchung nach Bekanntwerden der Schwangerschaft. Der Nachweis einer regelrechten Einnistung in die Gebärmutterhöhle ist in der 4. Schwangerschaftswoche möglich, in der 5. Schwangerschaftswoche die Darstellung des Embryos und zum Ende der 6. Schwangerschaftswoche die bildliche Darstellung der kindlichen Herzschläge.

Sieht man von dieser ersten Ultraschalluntersuchung ab, so sehen die Mutterschaftsrichtlinien die Durchführung von insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen vor.
Die erste erfolgt zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, die zweite zwischen der 19. und 22. und die dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche.
Mit Hilfe dieser drei Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit kann spezielle Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. In diesem Fall sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Ersttrimesterscreening
Eine Kombination aus einer Ultraschalluntersuchung (Nackenfalte, Nasenbein) und einer Hormonuntersuchung des mütterlichen Blutes unter Berücksichtigung des mütterlichen Alters ermöglicht eine Risikoberechnung für eine Chromosomenstörung (Trisomie 13, 18 und 21- Down Syndrom) des Kindes.
Um eine verläßliche Aussage treffen zu können, muß diese Messung zwischen der 11. und vor Abschluß der 14. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Diese Untersuchung erleichtert vielen Schwangeren im weiteren Verlauf die Entscheidungsfindung bezüglich der invasiven risikobehafteten Fruchtwasserpunktion.
Eine verbreiterte Nackenfalte kann auch ein Hinweis auf kindliche Herzfehler sein. Finden sich auffällige Meßwerte und/ oder Ultraschallbefunde, werden in jedem Fall weitere diagnostische Vorgehensweisen, wie z.B. Fruchtwasserpunktion, mit Ihnen besprochen und ggfs. veranlaßt. In jedem Fall sollte eine erweiterte Ultraschalldiagnostik erfolgen.
3-/4-D Ultraschall in der Schwangerschaft
Mit moderner Ultraschalltechnik ist es möglich, das Volumen des ungeborenen Kindes zu erfassen. Das Ergebnis dieser Volumenbestimmung zeigt sich für Sie in der räumlichen und plastischen Darstellung Ihres Kindes.
Diese Ultraschalluntersuchung erzielt bei optimalen Voraussetzungen (Lage des Kindes, Bauchdecke der Mutter, Fruchtwassermenge und einiges anderes) zwischen der 24. und 32. Schwangerschaftswoche sehr schöne Bilder Ihres Kindes.

Falls Sie diese Leistung wünschen, sprechen Sie uns an!
Diese Leistung ist von Ihnen selbst zu tragen und wird entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Sie werden nach § 12 SGB V nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

3-/4-D Ultraschall in der Gynäkologie
Mit moderner Ultraschalltechnik ist es möglich, das Volumen von Organen und Tumoren zu erfassen und zur räumlichen Darstellung zu bringen.
Dopplerultraschall
Mittels dieser Ultraschalltechnik werden Gefäße abgebildet. Es lassen sich Aussagen zum Blutfluß in diesen Gefäßen treffen.
In unserer Praxis wird diese Ultraschalluntersuchung zum einen während der Schwangerschaft angewandt, um die Blutversorgung des Kindes zu kontrollieren und frühzeitig Mangelversorgungen aufzuspüren.
Des weiteren findet diese Untersuchung in der gynäkologischen Ultraschalluntersuchung ihren Einsatz, unter anderem um die Gefäßversorgung von Tumoren darzustellen.