Schwangerenbetreuung
Die Schwangerschaft umfasst eine schöne und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es kommen neue Dinge auf Sie zu, und es stellen sich – besonders wenn es sich um die erste Schwangerschaft handelt – viele Fragen.
Mit dieser Information bieten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und geben praktische Hinweise zur Schwangerenbetreuung in unserer Praxis.
Lesen Sie diese in aller Ruhe durch und nutzen Sie diese auch über den gesamten Schwangerschaftsverlauf als nützlichen Ratgeber. Dieser Ratgeber ist kein Ersatz für das persönliche Gespräch. Natürlich stehen wir Ihnen in der Praxis jederzeit für Fragen und Wünsche zur Verfügung.
Grundlage der Schwangerenbetreuung sind die Mutterschaftsrichtlinien.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsrichtlinien beinhalten ein breites Angebot an medizinisch notwendigen Leistungen.
Die Untersuchungen erfolgen kontinuierlich in regelmäßigen Abständen und ergeben dadurch eine aussagekräftige Verlaufsbeurteilung. Nur so können rechtzeitig therapiebedürftige Veränderungen festgestellt und erfolgreich behandelt werden.
Die Dokumentation dieser Untersuchungsergebnisse finden Sie auch in Ihrem Mutterpaß. Diesen erhalten Sie nach Feststellung der Schwangerschaft mit weiterem Informationsmaterial in der Praxis.
Im Mutterpaß werden weiterhin Informationen zu Risiken (eigene und familiäre), Erkrankungen, zurückliegenden Schwangerschaften, der letzten Periodenblutung und dem errechneten Entbindungstermin dokumentiert.
Sie sollten den Mutterpaß während der Schwangerschaft stets mitführen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge folgende Untersuchungen:
Des weiteren erfolgen Blutdruckmessung, Urinuntersuchung (einschließlich dem Ausschluß einer Chlamydieninfektion), Gewichtskontrolle, Hämoglobinbestimmung und später der Ausschluß von Wehen durch das CTG (Cardiotokographie: Herzton- und Wehenregistrierung).
Zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft erfolgen weitere Blutuntersuchungen zur Überprüfung des Antikörpertiters und dem Ausschluß einer Hepatitisinfektion im Schwangerschaftsverlauf.
Daher erfolgt eine speziellen Blutzuckeruntersuchung zwischen der 24.- und 28. Schwangerschaftswoche.
An dem Untersuchungstag müssen Sie nicht nüchtern zur Praxis kommen. Sie erhalten von uns einen Sirup, der eine genau definierte Glucosemenge erhält. Nach einer Stunde, die Sie bei uns in der Praxis verbringen, erfolgt eine Blutentnahme.
Ist der Blutzuckergehalt oberhalb des Normwertes, so erfolgt an einem weiteren Untersuchungstag ein großer Blutzuckerbelastungstest.
Zu diesem kommen Sie nüchtern ( letzte Nahrungsaufnahme 10 h zuvor) zur Praxis.
Nach einer Nüchternblutentnahme erhalten Sie erneut einen Sirup mit genau definierter Glucosemenge. Es erfolgen weitere Blutentnahmen 1 und 2 Stunden später. Ist nur ein Blutzuckerwert oberhalb des Normwertes, liegt ein Schwangerschaftsdiabetes vor und Sie werden in einer diabetologischen Facharztpraxis wohnortnah mitbetreut.
Sieht man von dieser ersten Ultraschalluntersuchung ab, so sehen die Mutterschaftsrichtlinien die Durchführung von insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen vor.
Die erste erfolgt zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, die zweite zwischen der 19. und 22. und die dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche. Mit Hilfe dieser drei Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen mögliche Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit kann spezielle Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden.
Diese Leistungen sind von Ihnen selbst zu tragen und werden entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Sie werden nach § 12 SGB V nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Blutuntersuchungen
Blutuntersuchungen zur Klärung der Immunität gegenüber Infektionskrankheiten wie Toxoplasmose, Zytomegalie, Listerien und Ringelröteln und zur Überprüfung der Schilddrüsenfunktion die TSH Wertbestimmung.
Vaginalabstrich- Untersuchung auf Streptokokken B Infektionen
Zwischen der 36. und 38. Schwangerschaftswoche wird ein vaginaler Abstrich entnommen. Sollte sich eine bakterielle Infektion mit Streptokokken B bestätigen, erhalten Sie unter einem langen Geburtsverlauf eine Antibiotikatherapie, um einer Infektion Ihres Kindes vorzubeugen.
Ersttrimesterscreening
Eine Kombination aus einer Ultraschalluntersuchung (Nackenfalte, Nasenbein) und einer Hormonuntersuchung des mütterlichen Blutes unter Berücksichtigung des mütterlichen Alters ermöglicht eine Risikoberechnung für eine Chromosomenstörung (Trisomie 13, 18 und 21- Down Syndrom) des Kindes.
Um eine verläßliche Aussage treffen zu können, muß diese Messung zwischen der 11. und vor Abschluß der 14. Schwangerschaftswoche erfolgen. Diese Untersuchung erleichtert vielen Schwangeren im weiteren Verlauf die Entscheidungsfindung bezüglich der invasiven risikobehafteten Fruchtwasserpunktion. Eine verbreiterte Nackenfalte kann auch ein Hinweis auf kindliche Herzfehler sein. Finden sich auffällige Messwerte und/ oder Ultraschallbefunde, werden in jedem Fall weitere diagnostische Vorgehensweisen, wie z.B. NIPT (Nicht invasiver Praenataltest- Blutuntersuchung) oder die Amniocentese (Fruchtwasserpunktion), mit Ihnen besprochen und gegebenenfalls veranlasst.
Nicht invasive praenatale Testverfahren (NIPT)
Zu den nicht invasiven pränatalen Tests (NIPT) zählen unter anderem der Praena – und der Harmony Test.
Hierzu ist eine Blutabnahme bei der Schwangeren erforderlich.
In dem Blut der Mutter kann ab der 10. SSW kindliches Erbgut nachgewiesen werden, an dem Chromosomenstörungen untersucht werden können.
Folgende Chromosomenstörungen können bestimmt werden:
- Trisomie 21 (Down-Syndrom)
- Trisomie 18 ( Edwards-Syndrom)
- Trisomie 13 (Pätau-Syndrom)
- Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen X und Y (Turner-, Triple X-, Klinefelter- und XYY-Syndrom)
- Monosomie 21, 18 und 13
- Trisomien und Monosomien aller anderen Chromosomen 1-12, 14-17 sowie 19, 20 und 22
- 22q11.2 Mikrodeletion (Di George-Syndrom)
Die Untersuchung ist ab der 10. SSW möglich.
Auf Wunsch können Sie auch das kindliche Geschlecht erfahren. Gemäß gesetzlicher Vorgaben kann dieses ab der zwölften Schwangerschaftswoche nach Empfängnis (p.c.; post conceptionem) mitgeteilt werden.
Ultraschalluntersuchungen zwischen den vorgesehenen Screening Ultraschalluntersuchungen
Wenn Sie sich durch weitere Ultraschalluntersuchungen davon überzeugen wollen, dass es Ihrem Kind gut geht, sprechen Sie uns an.Es ist jederzeit möglich zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen.
3D/ 4 D Ultraschall
Mit moderner Ultraschalltechnik ist es möglich, das Volumen des ungeborenen Kindes zu erfassen. Das Ergebnis dieser Volumenbestimmung zeigt sich für Sie in der räumlichen und plastischen Darstellung Ihres Kindes.
Diese Ultraschalluntersuchung erzielt bei optimalen Voraussetzungen (Lage des Kindes, Bauchdecke der Mutter, Fruchtwassermenge und einiges anderes) neben schönen Aufnahmen zusätzliche medizinisch relevante Informationen über ihr Kind.
Hebammensprechstunde
In der Praxis findet regelmäßig eine Hebammensprechstunde durch Hebamme Beate Krause statt. Hier können Sie sich über Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik und zusätzliche Hebammenangebote informieren und/ oder den ersten Kontakt zu Ihrer Hebamme herstellen. Zusätzliche Leistungen wie geburtsvorbereitende Akupunktur runden das Angebot ab.
